Impressum

Daniela Gruber | Neptune & Mars
Industriestraße 4a
92442 Wackersdorf

0177 7704560

info@neptuneandmars.de
www.neptuneandmars.de

Umsatzsteuer ID: DE354994968

Verantwortlich für Inhalt, Konzept, Design & Umsetzung: Daniela Gruber

Haftungsausschluss

Haftung für Inhalte

Als Diensteanbieter sind wir gemäß § 7 Abs.1 TMG für eigene Inhalte auf diesen Seiten nach den allgemeinen Gesetzen verantwortlich. Nach §§ 8 bis 10 TMG sind wir als Diensteanbieter jedoch nicht verpflichtet, übermittelte oder gespeicherte fremde Informationen zu überwachen oder nach Umständen zu forschen, die auf eine rechtswidrige Tätigkeit hinweisen. Verpflichtungen zur Entfernung oder Sperrung der Nutzung von Informationen nach den allgemeinen Gesetzen bleiben hiervon unberührt. Eine diesbezügliche Haftung ist jedoch erst ab dem Zeitpunkt der Kenntnis einer konkreten Rechtsverletzung möglich. Bei Bekanntwerden von entsprechenden Rechtsverletzungen werden wir diese Inhalte umgehend entfernen.

Haftung für Links

Unser Angebot enthält Links zu externen Webseiten Dritter, auf deren Inhalte wir keinen Einfluss haben. Deshalb können wir für diese fremden Inhalte auch keine Gewähr übernehmen. Für die Inhalte der verlinkten Seiten ist stets der jeweilige Anbieter oder Betreiber der Seiten verantwortlich. Die verlinkten Seiten wurden zum Zeitpunkt der Verlinkung auf mögliche Rechtsverstöße überprüft. Rechtswidrige Inhalte waren zum Zeitpunkt der Verlinkung nicht erkennbar. Eine permanente inhaltliche Kontrolle der verlinkten Seiten ist jedoch ohne konkrete Anhaltspunkte einer Rechtsverletzung nicht zumutbar. Bei Bekanntwerden von Rechtsverletzungen werden wir derartige Links umgehend entfernen.

Urheberrecht

Die durch die Seitenbetreiber erstellten Inhalte und Werke auf diesen Seiten unterliegen dem deutschen Urheberrecht. Die Vervielfältigung, Bearbeitung, Verbreitung und jede Art der Verwertung außerhalb der Grenzen des Urheberrechtes bedürfen der schriftlichen Zustimmung des jeweiligen Autors bzw. Erstellers. Downloads und Kopien dieser Seite sind nur für den privaten, nicht kommerziellen Gebrauch gestattet. Soweit die Inhalte auf dieser Seite nicht vom Betreiber erstellt wurden, werden die Urheberrechte Dritter beachtet. Insbesondere werden Inhalte Dritter als solche gekennzeichnet. Sollten Sie trotzdem auf eine Urheberrechtsverletzung aufmerksam werden, bitten wir um einen entsprechenden Hinweis. Bei Bekanntwerden von Rechtsverletzungen werden wir derartige Inhalte umgehend entfernen.

AGBs
1. Geltungsbereich

1.1 Die vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGBs) gelten für alle Verträge über Lieferungen und/oder Leistungen („Veranstaltungen“/„Events“), die von der Gruber Daniela | Geschäftsführerin: Daniela Gruber („Auftragnehmer“) unter der geschäftlichen Bezeichnung „Gruber Daniela | Neptune & Mars“ für den jeweiligen Auftraggeber („Auftraggeber“) an beliebigen Orten erbracht werden („Veranstaltungsverträge“/„Eventverträge”).

1.2 Allgemeine Geschäftsbedingungen des Auftraggebers („Fremdbedingungen“) werden von Gruber Daniela e.K. nicht anerkannt, soweit sie den vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen widersprechen oder sie ergänzen. Dies gilt auch dann, wenn der Auftraggeber ausdrücklich erklärt, unsere Lieferungen und/oder Leistungen nur zu seinen eigenen Allgemeinen Geschäftsbedingungen entgegenzunehmen, oder wenn wir unsere Leistungen in Kenntnis der Fremdbedingungen erbringen, ohne diesen ausdrücklich oder stillschweigend widersprochen zu haben.

 
2. Definitionen

2.1 Verbraucher im Sinne dieser Allgemeiner Geschäftsbedingungen sind natürliche Personen, die mit dem Auftragnehmer in Geschäftsbeziehung treten, ohne dass dies ihrer gewerblichen oder selbständig beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden kann.

2.2 Unternehmer im Sinne dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen sind natürliche und juristische Personen, oder rechtsfähige Personengesellschaften, die in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständig beruflichen Tätigkeit mit dem Auftragnehmer in eine Geschäftsbeziehung treten.

2.3 Veranstalter im Sinne dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen ist der Auftraggeber. Der Auftraggeber ist als Veranstalter von Veranstaltungen/Events sowohl für die Inhalte, als auch für das Verhalten der Gäste und deren Sicherheit im Rahmen seiner Sorgfaltspflicht zuständig.

 
3. Vertragsschluss

3.1 Grundlage des Vertragsschlusses ist das schriftliche Angebot des Auftragnehmers, in dem die Leistungen festgehalten werden. Die Angebote des Auftragnehmers sind freibleibend und unverbindlich und stellen eine Aufforderung an den Auftraggeber dar, den Auftragnehmer mit der Durchführung von Leistungen zu beauftragen.

3.2 Das Angebot zum Abschluss eines Veranstaltungs-/ Eventvertrags und dessen Annahme sollen schriftlich oder fernschriftlich erfolgen („dokumentiertes Angebot“, „dokumentierte Annahme“, „dokumentierte Auftragsbestätigung“). Es wird vermutet, dass ein dokumentiertes Angebot und eine dokumentierte Annahme den Inhalt des Veranstaltungsvertrags vollständig und richtig wiedergeben. Auftraggeber und Auftragnehmer können diese Vermutung jederzeit widerlegen. 3.2 und 3.3 gelten entsprechend, wenn der Auftraggeber ein dokumentiertes Angebot des Auftragnehmers mündlich angenommen hat.

3.3 Die auf den Kommunikationskanälen (Homepage, soziale Medien, Prospekte, Rundschreiben, Newsletter etc.) oder zum Angebot gehörenden Unterlagen, Zeichnungen, Abbildungen, technische Daten und Leistungsbeschreibungen sind unverbindlich, sofern sie in der Auftragsbestätigung nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet wurden.

 
4. Leistungsumfang & Ausführung

4.1 Der Umfang der vertraglichen Leistungen ergibt sich aus dem dokumentierten Angebot/dokumentierter Annahme/dokumentierter Auftragsbestätigung. Nebenanreden oder Abänderungen, die dien Umfang der vertraglichen Leistungen verändern, bedürfen der schriftlichen Form.

4.2 Änderungen oder Abweichungen einzelner vertraglicher Leistungen, die nach Vertragsabschluss notwendig werden, teilt der Auftragnehmer dem Auftraggeber unverzüglich mit. Soweit durch solche Änderungen oder Abweichungen der vereinbarte Inhalt des Vertrags nicht oder nur unwesentlich berührt wird, steht – aufgrund dieser Änderungen oder Abweichungen – dem Auftraggeber kein gesondertes Kündigungsrecht zu. Der Auftragnehmer ist berechtigt, in Abstimmung mit dem Auftraggeber Teile des Veranstaltungsvertrages in Abweichung von der Leistungsbeschreibung zu verändern.

4.3 Soweit der Auftragnehmer Verträge zur Durchführung einer Veranstaltung/Event mit Dritten schließt, erfolgt ein solcher Vertragsabschluss im Namen des Auftraggebers und unter Absprache des Auftragnehmers. Dies betrifft insbesondere die Anmietung von Räumen und den Abschluss von Verträgen mit Künstlern und anderen Dienstleistern (z.B. Caterer).

 
5. Mietartikel

5.1 Gegenstand der Vermietung

5.1.1 Mietgegenstände sind die im Mietangebot bzw. Mietvertrag angegebenen Möbel und Dekorationsartikel.

5.1.2 Die Mietgegenstände stehen im Eigentum des Auftragnehmers.

5.1.3 Die Mietgegenstände werden dem Auftraggeber nur für den vereinbarten Zweck (d.h. zur gewöhnlichen Verwendung auf der vereinbarten Veranstaltung) und für die Mietdauer (Nr. 5.2) zur Verfügung gestellt. Die vermieteten Stühle sind mit max. 110 kg Gewicht belastbar. Eine anderweitige Verwendung der Mietgegenstände ist nicht erlaubt.

5.1.4 Sofern nicht anders vereinbart, sind alle Mietartikel sauber und ohne bspw. Wachsrückstände zurückzugeben bzw. bei der Abholung im entsprechenden Zustand vorzufinden.

 

5.2 Mietdauer

5.2.1 Die Mietdauer wird zwischen den Parteien in Textform vereinbart. Sie beginnt mit Übergabe der Mietgegenstände (Nr. 5.1) an den Auftraggeber und endet mit Rückgabe an der Auftragnehmer. Jede nachträgliche Änderung der Mietdauer bedarf ebenfalls der Bestätigung des Vermieters in Textform.

5.2.2 Wenn der Auftraggeber die Mietgegenstände nicht zum vereinbarten Zeitpunkt zurückgeben kann, muss er den vollen Mietpreis zusätzlich zahlen. Zudem können Schadensersatzansprüche des Folgeauftraggebers aufkommen.

 

5.3 Vertragsinhalt – Mietpreise – Mieteinheit

5.3.1 Die Mietpreise werden auf Grundlage der aktuellen Preisliste festgelegt und gelten für eine Mieteinheit, auch wenn die gemieteten Artikel vorzeitig und/oder unbenutzt zurückgegeben werden.

5.3.2 Bei Auslandsgeschäften behält sich der Auftragnehmer das Recht vor, die jeweils gültige Mehrwertsteuer nachzuberechnen.

5.3.3 Die Mietpreise beinhalten keine Kosten für die Anlieferung und Abholung sowie Auf- und Abbau der Mietgegenstände. Diese Kosten werden gesondert berechnet.

 

5.4 Rücktritt vom Mietvertrag – Kündigungsrecht – Stornierung

5.4.1 Die Mietgegenstände werden wie gesehen vermietet.

5.4.2 Der Auftraggeber hat die gelieferten Mietgegenstände unverzüglich nach Erhalt auf erkennbare Mängel zu untersuchen.

5.4.3 Im Falle der Mangelhaftigkeit der Mietgegenstände hat der Auftragnehmer das Recht zur Nachlieferung oder Nachbesserung. Weist lediglich ein Teil der gelieferten Mietgegenstände Mängel auf, so berechtigt dies den Auftraggeber nicht zur Beanstandung der gesamten Lieferung. Bei geringfügigen Beanstandungen kann nur ein Preisnachlass gewährleistet werden, eine Nachlieferung scheidet aus. Schlagen die Nachlieferung oder Nachbesserung fehl, so kann der Auftraggeber von dem Vertrag zurücktreten oder den Preis mindern.

5.4.4 Schadensersatzansprüche gegen den Auftragnehmer werden nur anerkannt wenn der Schaden durch Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit verursacht wurde. Die Ersatzpflicht beschränkt sich in diesem Fall jedoch auf den vertragstypischen Schaden. Weitergehende Ansprüche, wie z.B. entgangener Gewinn, sind ausgeschlossen.

5.4.5 Im Falle einer Auftragsstornierung gelten die folgenden Stornierungsbedingungen:

1) bei einer Stornierung bis vier Monate vor der Veranstaltung sind 50% der Gesamtsumme fällig

2) bei einer Stornierung bis zwei Monate vor der Veranstaltung sind 75% der Gesamtsumme fällig

3) bei einer Stornierung bis vier Wochen vor der Veranstaltung sind 90% der Gesamtsumme fällig

4) im Falle einer Stornierung nach Ablauf der vier Wochen Frist (bis Veranstaltungsbeginn) sind 100% der Gesamtsumme fällig.

 

5.5 Bei Auftragsdurchführung ist der Auftraggeber berechtigt das vereinbarte Auftragsvolumen wie folgt zu reduzieren, sofern er dies schriftlich unter Einhaltung der geltenden Fristen angezeigt:

1) bis vier Monate vor der Veranstaltung kann der Auftrag um 50% reduziert werden

2) bis zwei Monate vor der Veranstaltung kann der Auftrag um 25% reduziert werden

3) bis vier Wochen vor der Veranstaltung kann der Auftrag um 10% reduziert werden

4) nach Ablauf der vier Wochen Frist (bis Veranstaltungsbeginn) ist keine weitere Auftragsreduzierung mehr möglich.

 

5.6 Kaution

5.6.1 Der Auftragnehmer behält sich vor, eine Kaution in bar zu erheben. Die Höhe der Kaution beträgt mindestens 100,00€ oder 30% des Gesamtauftragswerts und ist bei Selbstabholung der Mietgegenstände fällig. Sie wird nach Mietende und der Feststellung von Unversehrtheit und Vollständigkeit der Mietgegenstände erstattet.

 

5.7 Zahlungsbedingungen

5.7.1 Der Auftragnehmer ist berechtigt Vorkasse zu verlangen, sowie Abschlagsrechnungen zu stellen.

5.7.2 Die Rechnungsstellung durch den Auftragnehmer erfolgt in der Regel vier Wochen vor Mietbeginn.

5.7.3 Der Auftragnehmer ist berechtigt, die Auftragsdurchführung bei Zahlungsverzug zu verweigern, bis fällige Rechnungen und Mietsicherheiten vom Kunden vollständig gezahlt sind (Zurückbehaltungsrecht).

5.7.4 Der Auftragnehmer behält sich das Recht vor in einer Abschlussrechnung nach Auftragsdurchführung eventuelle Mehrkosten, sowie Kosten für Ersatzbeschaffungen, oder Aufwendungen für Schadens- und Wertersatzes, in Rechnung zu stellen. Die Verrechnung der Abschlussrechnung kann mit der Mietsicherheit vorgenommen werden. Die Abschlussrechnung ist sofort ohne Abzug fällig.

5.7.5 Der Auftragnehmer ist berechtigt, Nachforderungen zu stellen, wenn einzelne Kostenpositionen bei Erstellung der ersten Rechnungsstellung nicht bekannt waren.

 

5.8 Lieferung | Abholung | Aufbau- & Abbaukosten

5.8.1 Soweit nicht anders vereinbart, erfolgt die Auslieferung der Mietgegenstände ab Lager des Auftragnehmers. Dieses befindet sich in der Industriestraße 4a, 92442 Wackersdorf. 

5.8.2 Wird die Anlieferung und Abholung, an eine im Vorfeld anzugebende Adresse durch den Auftraggeber vereinbart, gelten die im Angebot angegebenen Kostensätze.

5.8.3 Die Anlieferung und Abholung beinhaltet keinen Auf- und Abbau der Mietgegenstände. Für Aufbau und Abbau durch den Auftragnehmer bedarf es der Vereinbarung in Textform. Es gelten die im Angebot angegebenen Kostensätze.

5.8.4 Wenn eine Anlieferung und Abholung der Mietgegenstände vereinbart wurde, erfolgt diese zum vereinbarten Zeitpunkt. Ist kein bestimmter Zeitpunkt vereinbart, erfolgt die Anlieferung und Abholung nach Terminvorgabe durch den Auftragnehmer.

5.8.5 Die Anlieferung der Mietgegenstände versteht sich jeweils nur bis hinter die erste Türe und zu ebener Erde. Der Mieter hat dafür Sorge zu tragen, dass die zur Anlieferung benötigten Wege frei von Barrieren und ebenerdig sind. Der Vermieter behält sich vor, durch Behinderung bedingte Arbeiten oder zeitliche Verzögerungen mit 28,00€ pro Personalstunde gesondert in Rechnung zu stellen. Bei Abholung der Mietgegenstände müssen diese am Abholtag zur vereinbarten Uhrzeit vollständig, wie bei der Auslieferung sortiert, am Ort der Übergabe und zu ebener Erde transportfähig verpackt bereitstehen. Für die Vollständigkeit ist der Auftraggeber verantwortlich. Kosten für möglicherweise notwendige spätere Abholfahrten gehen zu seinen Lasten.

5.8.6 Der Auftraggeber verpflichtet sich zum Zeitpunkt der Übergabe, die Mietgegenstände umgehend auf Menge und Unversehrtheit zu überprüfen und bestätigt mit der Übernahme die Vollständigkeit und den einwandfreien Zustand dieser. Im Fall des Verzichts auf die Überprüfung ist eine spätere Mängelanzeige ausgeschlossen und wird nicht anerkannt. Beanstandungen sind umgehend schriftlich festzuhalten.
5.8.7 Der Auftraggeber oder ein bevollmächtigter Vertreter hat zum Zeitpunkt der Anlieferung anwesend zu sein. Ist zum vereinbarten Zeitpunkt der Anlieferung weder der Auftraggeber noch ein bevollmächtigter Vertreter anwesend, gilt die Lieferung als unbeanstandet angenommen. Spätere Mängelrügen sind ausgeschlossen.
5.8.8 Der Auftragnehmer verpflichtet sich, die bestellten Mietgegenstände in mittlerer Art und Güte zu liefern. Der Auftragnehmer ist berechtigt, bestellte Mietgegenstände durch gleichwertige oder höher qualitative Artikel zum Preis der ursprünglich bestellten Mietgegenstände zu ersetzen, sofern er nicht in der Lage ist, die bestellten Mietgegenstände zu liefern.
5.8.9 Alle Maßangaben sind circa Maße. Der Auftragnehmer behält sich Abweichungen in Maß, Form und Farbe vor, soweit dies für den Auftraggeber zumutbar ist.
5.8.10 Der Auftraggeber trägt bei Selbstabholung der Mietgegenstände Sorge über die Feststellung von Menge und Unversehrtheit der Mietgegenstände und bestätigt mit der Übernahme die Vollständigkeit und den einwandfreien Zustand dieser. Spätere Mängelanzeigen sind ausgeschlossen und werden nicht anerkannt. Der Auftraggeber ist für den ordnungsgemäßen Transport der Mietgegenstände verantwortlich. Für den Transport ist ein geschlossenes Fahrzeug vorgeschrieben. Weiter sind die Maße des Mobiliars zu beachten, die ein für den Transport entsprechend großes Transportfahrzeug voraussetzen.
5.8.11 Wird die Anlieferung vom Auftragnehmer übernommen, so hat der Auftraggeber bei Störungen aufgrund höherer Gewalt, die ihm die Lieferung wesentlich erschweren oder unmöglich machen, die Überschreitung der vereinbarten Fristen und Terminen nicht zu vertreten. Für den Transport gelten die jeweils gültigen allgemeinen Bedingungen des Spediteurs Gewerbe.
5.8.12 Kommt der Auftragnehmer mit der Übergabe der Mietsache in Verzug, ist eine etwaige Entschädigung des Auftraggebers maximal auf den Betrag des vereinbarten täglichen Mietpreis begrenzt.
 
5.9 Sorgfaltspflicht ud Reklamationen
5.9.1 Der Auftraggeber hat die Mietgegenstände während der Mietzeit ordnungsgemäß und pfleglich zu behandeln.
5.9.2 Die Mietgegenstände müssen vor Witterung geschützt werden und dürfen dieser nicht ausgesetzt sein.
5.9.3 Der Auftraggeber verpflichtet sich, während der Mietzeit dafür Sorge zu tragen, dass die Mietgegenstände nicht durch Dritte beschädigt werden. Jeglicher Verlust oder Beschädigung der Mietgegenstände sind dem Auftragnehmer umgehend mitzuteilen.
5.9.4 Bei längerer Mietzeit hat der Auftraggeber dafür Sorge zu tragen die Mietgegenstände ordnungsgemäß zu lagern. Hierfür ist ein abgeschlossener trockener Raum vorgeschrieben.
5.9.5 Die Befestigung von Dekoration darf ausschließlich durch leicht entfernbare Materialien erfolgen. Die Verwendung von Nägeln, Schrauben, starken Klebstoffen und sonstigen, schwer zu entfernenden Stoffen, ist generell zu unterlassen.
5.9.6 Dem Auftraggeber ist bekannt, dass die Mietgegenstände mehrfach eingesetzt werden und nicht immer neuwertig sind. Normale Gebrauchsspuren stellen keinen Reklamationsgrund dar.
 
5.10 Rückgabe und Wiederbeschaffungskosten
5.10.1 Nach Ablauf der Mietzeit sind die Mietgegenstände in gleichem Zustand, wie ausgehändigt zum vereinbarten Zeitpunkt zurückzugeben.
5.10.2 Die vorzeitige Rückgabe der Mietgegenstände führt nicht zur Beendigung des Mietverhältnisses und befreit den Auftraggeber nicht von seinen Sicherungspflichten. Mehrkosten aufgrund der vorzeitigen Rückgabe sind vom Auftraggeber zu tragen.
5.10.3 Besteht der Mietvertrag aus einer Vielzahl von Mietgegenständen und eine vollständige Überprüfung auf Vollständigkeit und Unversehrtheit durch den Auftragnehmer ist bei der Rückgabe nicht möglich, ist der Auftragnehmer berechtigt die vollständige Zählung und Schadensfeststellung in den eigenen Geschäftsräumen vorzunehmen. Er garantiert, dass im Zeitraum zwischen Rückgabe und Zählung kein Verlust oder Beschädigung an den Mietgegenständen stattfindet. Über das Ergebnis der Zählung und Schadensfeststellung wird der Auftragnehmer den Auftraggeber unverzüglich informieren.
5.10.4 Der Auftragegeber verpflichtet sich, die Mietgegenstände sauber an den Auftragnehmer zurückzugeben. Werden diese verschmutzt zurückgegeben, muss der Auftraggeber für die entsprechenden Reinigungskosten aufkommen. Für die Reinigung werden Personalkosten in Höhe von 30,00€ pro Person und Stunde berechnet.
5.10.5. Textilien müssen dem Auftragnehmer nach deren Benutzung in trockenem Zustand zurückgegeben werden. Für Textilien fällt grundsätzlich eine dem Umfang und jeweiligen Verschmutzungsgrad entsprechend angemessene Reinigungsgebühr an, welche dem Angebot zu entnehmen ist. Bei stärkerer Verschmutzung ist der Vermieter berechtigt entsprechende Reinigungskosten nachzuberechnen.
5.10.6 Bei Verlust oder Defekt der Mietsache muss der Auftraggeber Ersatz in Höhe des Wiederbeschaffungspreis leisten. Eine Aushändigung der defekten Ware an den Auftraggeber ist in diesem Zusammenhang nicht möglich. Die hierfür gelten Kostensätze werden separat mit der Auftragsbestätigung versendet. Falls eine Reparatur möglich ist, fallen hierfür Kosten an. Reparaturkosten richten sich je nach Umfang der Beschädigung und werden mit 30,00€ pro Personalstunde für die Wiederherstellung berechnet, zzgl. der benötigten Materialkosten (Einkaufspreis). 
 
5.11 Haftung des Auftraggebers
5.11.1 Der Auftraggeber haftet für Beschädigungen oder Verlust der Mietgegenstände bis zur vollständigen Rückgabe an den Auftragnehmer. Er hat den Auftragnehmer unverzüglich über etwaige Beschädigungen des Mietgegenstandes zu unterrichten. Das Gleiche gilt, wenn der Mietgegenstand gestohlen worden ist oder Dritte in irgendeiner Form Rechte an diesem Gegenstand geltend machen.
5.11.2 Im Fall von Beschädigungen oder Verlust der Mietgegenstände durch Dritte haftet der Auftraggeber.
5.11.3 Auf Verlangen des Auftragnehmers hat der Auftraggeber Schadensersatzansprüche gegen Dritte an diesen abzutreten.
5.11.4. Im Fall von reparaturfähigen Beschädigungen hat der Auftraggeber die Reparaturkosten an den Auftragnehmer zu erstatten (Nr. 5.10.6)
5.11.5 Im Fall von nicht reparaturfähigen Beschädigungen oder Verlust haftet der Auftraggeber mit dem Neuwert, auf Basis der Wiederbeschaffungskosten ( Nr. 5.10.6)
5.11.6 Die Mietgegenstände sind nicht versichert. Die Haftung geht auf den Auftraggeber über, sobald dieser die Mietgegenstände in Empfang nimmt. Der Auftragnehmer rät daher, die Mietgegenstände für die Dauer des Ereignisses einschließlich der Dauer des Auf- und Abbaus zu versichern.
 
5.12 Haftung des Auftragnehmers
5.12.1 Der Auftragnehmer ist von der Haftung für direkte oder indirekte Schäden, die im Zusammenhang mit der Benutzung des Mietgegenstands durch den Auftraggeber, durch vom Auftragnehmer oder Auftraggeber beauftragte Dritte, durch Fehler und/oder Mängel jedweder Art am Mietgegenstand oder durch andere dem Auftragnehmer zuzuschreibende Ursachen befreit. Ausgenommen, der Schaden wurde durch Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit des Auftragnehmers verursacht. In diesem Fall bleibt die Haftung des Auftragnehmers auf einen Betrag gleich dem vereinbarten Mietpreis beschränkt.
5.12.2 Verletzungsschäden, Betriebsschäden und/oder Schäden aufgrund entgangenen Gewinns sind von der Haftung vollständig ausgeschlossen.
 
5.13 Widerrufsrecht und Widerrufsfolgen
5.13.1 Der Auftraggeber kann den Vertragsschluss, welcher durch Unterzeichnung des Angebotes zu Stande kommt, innerhalb von 14 Tagen, ohne Angabe von Gründen, in Textform (z.B. E-Mail oder postalisch) widerrufen. Die Frist beginnt nach Erhalt dieser Belehrung in Textform, jedoch nicht vor Vertragsschluss.
5.13.2 Zur Wahrung der Widerrufsfrist genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs, welcher zu richten ist an: Gruber Daniela, Postach 13 12, 92404 Schwandorf.
5.13.3 Im Falle eines wirksamen Widerrufs sind die beiderseits empfangenen Leistungen zurückzuerstatten. Verpflichtungen zur Erstattung von Zahlungen müssen innerhalb von 30 Tagen erfüllt werden. Die Frist beginnt für den Auftraggeber mit der Absendung seiner Widerrufserklärung, für den Auftragnehmer mit deren Empfang.
5.13.4 Im übrigen gelten ergänzend die gesetzlichen Bestimmungen.
 
6. Pflichten des Auftraggebers
6.1 Der Auftraggeber hat dem Auftragnehmer alle für die Auftragsdurchführung notwendigen Informationen unverzüglich zu erteilen. Verzögerungen aus fehlender Mitwirkung des Auftraggebers gehen nicht zu Lasten des Auftragnehmers.
6.2 Der Auftraggeber sichert zu, dass die mitgeteilten Daten richtig und vollständig sind, Änderungen der persönlichen Daten oder wesentlicher vertraglicher Informationen hat der Auftraggeber dem Auftragnehmer unverzüglich schriftlich mitzuteilen.
6.3 Als Veranstalter ist der Auftraggeber verpflichtet, gegebenenfalls auch zusätzliche Maßnahmen zu ergreifen, um gesetzliche Vorgaben, wie den Jugendschutzvorschriften u. a. zu genügen und insbesondere in Absprache mit Behörden erforderliche Genehmigungen etc., rechtzeitig einzuholen.
6.4 Der Auftraggeber sollte die Möglichkeit nutzen, für die Veranstaltung eine Veranstalter-Haftpflicht-Versicherung abzuschließen.
6.5 GEMA Gebühren und andere Bewilligungen sowie Genehmigungen aller Art sind Sache des Auftraggebers/Veranstalters.
6.6 Fotografie, sowie Video- und Tonaufzeichnungen von Events, die über den privaten Gebrauch hinausgehen, müssen vom Auftragnehmer genehmigt werden, insbesondere wenn Fremdleistungen durch Künstler oder andere Dienstleister erbracht werden. Aufzeichnungen jeglicher Art für Fernsehen, Rundfunk und andere Institutionen zu tätigen, zu nutzen oder anzubieten, sind ohne schriftliche Genehmigung nicht gestattet.
 
7. Preise und Zahlungen
7.1 Im Veranstaltungsvertrag wird ein voraussichtlicher Gesamtpreis („Grundpreis“) ausgewiesen, wobei wir jeweils klarstellen, ob und inwieweit Getränke und Personalkosten im Grundpreis inbegriffen sind. Der Grundpreis versteht sich für Verbraucher inkl. der gesetzlichen Mehrwertsteuer und für Unternehmer zzgl. der gesetzlichen Mehrwertsteuer.
7.2 Der Auftragnehmer sorgt für eine ordnungsgemäße Abrechnung. Der Gesamtbetrag ist, falls nicht anders vereinbart, zahlbar ohne Abzüge mit einer Abschlagszahlung von 25% des Grundpreises bei Vertragsabschluss und einer Endrechnung nach der Veranstaltung/Event.
7.3 Alle Rechnungen sind, soweit nicht anders ausgewiesen, zehn Tage nach Rechnungserhalt zur Zahlung fällig. Skonto kann nicht gewährt werden.
7.4 Reisekosten und Spesen werden, falls nicht anders vereinbart nach Aufwand abgerechnet. Die Fahrtkosten betragen ab 0,60 € pro km.
 
8. Urheberschutz, Konzeption und Präsentation
8.1 Erhält der Auftragnehmer nach der Teilnahme an einem Pitch oder nach Erstellung eines Angebots keinen Auftrag, so verbleiben alle Leistungen dem Auftragnehmer, insbesondere deren Inhalt im Eigentum des Auftragnehmers. Der Auftraggeber ist nicht berechtigt, diese in irgendeiner Form weiter zu nutzen.
8.2 Alle Leistungen des Auftragnehmers (z.B. Ideen, Eventkonzepte, Foodkonzepte etc.) sowie einzelne Teile hieraus, bleiben im Eigentum des Auftragnehmers. Der Auftraggeber erwirbt durch Beauftragung nur das Recht zur Nutzung zum vereinbarten Zweck. Ohne gegenteilige Vereinbarung mit dem Auftragnehmer darf der Auftraggeber die Leistungen nur selbst und nur für die Dauer des Vertrages nutzen. Ergänzungen oder Änderungen von Leistungen des Auftragnehmers durch den Auftraggeber sind nur mit ausdrücklicher Zustimmung des Auftragnehmers und – soweit die Leistungen urheberrechtlich geschützt sind – des Urhebers zulässig.
8.3 Für die Nutzung von Leistungen des Auftragnehmers, die über den ursprünglich vereinbarten Zweck und Nutzungsumfang hinausgeht, ist – unabhängig davon, ob diese Leistung urheberrechtlich geschützt ist – die Zustimmung des Auftragnehmers erforderlich. Dafür steht dem Auftragnehmer und dem Urheber eine gesonderte angemessene Vergütung zu.
8.4 Wiederholungsnutzungen oder Mehrfachnutzungen von Konzepten sind honorarpflichtig; sie bedürfen der Einwilligung des Auftragnehmers. Die Übertragung eingeräumter Nutzungsrechte an Dritte bedarf der Einwilligung des Auftragnehmers. Über den Umfang der Nutzung steht dem Auftragnehmer ein Auskunftsanspruch zu.
8.5 Die dem Auftragnehmer überlassenen Vorlagen des Auftraggebers (z.B. Texte, Fotos, Muster) werden unter der Voraussetzung verwendet, dass der Auftraggeber zur Verwendung berechtigt ist.
 
9. Rücktritt durch den Auftraggeber
9.1 Rücktritt durch den Auftraggeber
9.2 Der Auftraggeber ist berechtigt, das Vertragsverhältnis mit dem Auftragnehmer jederzeit zu kündigen. Die vorzeitige Aufhebung des Vertragsverhältnisses verpflichtet den Auftraggeber jedoch zur Zahlung der vereinbarten Positionen, insbesondere schon erbrachte Vorleistungen nach folgender Staffelung:
a) bis 30 Tage vor dem Event = 25 %,
b) ab 29 bis 15 Tage vor dem Event = 50 %,
c) ab 14 bis 7 Tage vor dem Event = 75%,
d) ab 6 Tage vor dem Event = 100 %.
9.3 Das Recht zur außerordentlichen Kündigung für beide Vertragsparteien bleibt hiervon unberührt.
 
10. Gewährleistung und Schadensersatz
10.1 Der Auftragnehmer verpflichtet sich zur gewissenhaften Vorbereitung und sorgfältigen Auswahl und Überwachung der Leistungsträger nach den Sorgfaltspflichten eines ordentlichen Kaufmanns.
10.2 Der Auftraggeber hat Beanstandungen, Reklamationen und Beeinträchtigungen unverzüglich [innerhalb von drei Werktagen nach Leistung durch den Auftragnehmer] schriftlich geltend zu machen und zu begründen. Für den Fall berechtigter und rechtzeitiger Reklamationen steht dem Auftraggeber das Recht auf Schadenersatz zu. Der Auftraggeber erkennt an, dass ein Schadenersatzanspruch gegen den Auftragnehmer der Höhe nach, gleich aus welchem Rechtsgrunde, auf die jeweilige Position beschränkt ist.
10.3 Schadenersatzansprüche des Auftraggebers, insbesondere wegen Unmöglichkeit der Leistung, positiver Forderungsverletzung, Verschuldens bei Vertragsabschluss, mangelhafter oder unvollständiger Leistung oder wegen unerlaubter Handlungen sind ausgeschlossen, soweit diese nicht auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit des Auftragnehmers beruhen.
 

11. Haftung

Der Auftragnehmer haftet entsprechend den zwingenden gesetzlichen Haftungsvorschriften.

11.2 Für andere als durch Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit entstehende Schäden haftet der Auftragnehmer nur, soweit uns bzw. unseren Erfüllungs- bzw. Verrichtungsgehilfen vorsätzliches oder grob fahrlässiges Handeln oder eine schuldhafte Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht zur Last fällt. Eine weitergehende Haftung auf Schadensersatz ist ausgeschlossen.

11.3 Bei leicht fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten haftet der Auftragnehmer – gleich aus welchem Rechtsgrund – der Höhe nach beschränkt auf den vertragstypischen vorhersehbaren Schaden, der in der Regel den Betrag der vereinbarten Leistungen nicht überschreitet.

11.4 Eine wesentliche Vertragspflicht umfasst solche Pflichten, die die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglichen und auf deren Einhaltung der Auftraggeber regelmäßig vertrauen darf.

11.5 Soweit dem Auftragnehmer im Zusammenhang mit der Vertragsabwicklung Schadenersatzansprüche gegen Dritte zustehen, tritt der Auftragnehmer derartige Ersatzansprüche an den Auftraggeber ab, sofern dieser die Abtretung derartiger künftiger Ansprüche annimmt. In einem solchen Fall stehen dem Auftraggeber gegen dem Auftragnehmer keine weiteren Ansprüche zu. Der Auftraggeber ist berechtigt, derartige Ansprüche auf eigene Kosten durchzusetzen.

 

12. Schlussbestimmungen

12.1 Die rechtlichen Beziehungen zwischen Auftraggeber und Auftragnehmer unterliegen aus- schließlich dem Recht der Bundesrepublik Deutschland.

12.2 Ausschließlicher Gerichtsstand ist Schwandorf, wenn der Auftraggeber Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist bzw. wenn der Auftraggeber in der Bundesrepublik Deutschland keinen allgemeinen Gerichtsstand hat.

12.3 Werden die Allgemeinen Geschäftsbedingungen in eine Fremdsprache übertragen, ist bei sprachlichen Unklarheiten immer die deutsche Version ausschlaggebend.

12.4 Sollten einzelne Bestimmungen dieser Geschäftsbedingungen unwirksam oder undurchführbar sein oder nach Vertragsschluss unwirksam oder undurchführbar werden, bleibt davon die Wirksamkeit der Geschäftsbedingungen im Übrigen unberührt. An die Stelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung soll diejenige wirksame und durchführbare Regelung treten, deren Wirkungen der wirtschaftlichen Zielsetzung am nächsten kommt, die die Vertragsparteien mit der unwirksamen bzw. undurchführbaren Bestimmung verfolgt haben. Die vorstehenden Bestimmungen gelten entsprechend für den Fall, dass sich die Geschäftsbedingungen als lückenhaft erweisen.